Der technologische Wettbewerb fordert von Unternehmen die ständige Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen. Forschung und Entwicklung spielen dabei eine zunehmend wichtigere Rolle. Österreich als Forschungsstandort bietet die Möglichkeit der Geltendmachung einer steuerlichen Forschungsförderung.

Die ¹ó´Ç°ù²õ³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ±è°ùä³¾¾±±ð kann für eigenbetriebliche Forschung als auch Auftragsforschung in Anspruch genommen werden. Die Definition von qualifizierten Ausgaben für Forschung und Entwicklung erfasst Aufwendungen für Grundlagenforschung, angewandte und experimentelle Forschung sowie für fehlgeschlagene Forschung.

Für Prämien muss ein kostenloses Jahresgutachten bei der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) eingeholt werden. Das Gutachten beurteilt die Einhaltung der qualitativen Kriterien und ist Voraussetzung für die Zuerkennung der ¹ó´Ç°ù²õ³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ±è°ùä³¾¾±±ð.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine bindende Forschungsbestätigung zu beantragen sowie die Höhe der Forschungsaufwendungen im Rahmen eines Feststellungsbescheides prüfen zu lassen. Dazu ist die µþ±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ durch einen Wirtschaftsprüfer beim Finanzamt vorzulegen. Die Zuerkennung der Prämie erfolgt schließlich durch das Finanzamt, wobei Festsetzungen im Beschwerdeverfahren bekämpft werden können.

Der Gesetzgeber hat mit der ¹ó´Ç°ù²õ³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ±è°ùä³¾¾±±ð für eigenbetriebliche und Auftragsforschung einen Anreiz für Unternehmen zur Verstärkung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen. Dennoch schöpfen viele Unternehmen die Forschungsbegünstigungen nicht optimal aus, weil die Projekte nicht als „Forschung & Entwicklungâ€� im steuerlichen Sinne erkannt werden oder weil Mängel bei der Dokumentation oder der Projektabwicklung zur Versagung oder Kürzung bei späteren µþ±ð³Ù°ù¾±±ð²ú²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô führen. Die pointierte Projektbeschreibung sowie Ermittlung und Optimierung der Bemessungsgrundlage bedarf daher Sorgfalt und Expertise.

Strenge Anforderungen an Dokumentation

Da es sich bei der ¹ó´Ç°ù²õ³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ±è°ùä³¾¾±±ð um eine steuerliche Begünstigung handelt, sind im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten erhöhte Anforderungen zu erfüllen. Wird eine ¹ó´Ç°ù²õ³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ±è°ùä³¾¾±±ð beansprucht, so stellt deren Prüfung idR einen Schwerpunkt im Rahmen einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung dar.

Die erforderliche Dokumentation erstreckt sich dabei auf zwei Ebenen:

  • Technische Neuerung
  • Aufwandserfassung und -zuordnung

ÀÖÓ㣨Leyu£©ÌåÓý¹ÙÍø Expertise

ÀÖÓ㣨Leyu£©ÌåÓý¹ÙÍø Österreich hat langjährige Erfahrung und umfassende Expertise mit der steuerlichen Forschungsförderung. Wir unterstützen Sie gerne wie folgt:

  • FFG Anträge â€� Wir beraten Sie bei Anträgen für ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
  • Forschungsreview â€� Ein Team von Steuerexperten überprüft gemeinsam mit Ihnen in einem zielorientierten strukturierten Prozess die Praxis Ihres Unternehmens bei der Optimierung der ¹ó´Ç°ù²õ³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ±è°ùä³¾¾±±ð
  • Schulungen/steuerliche Optimierung â€� Wir schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Forschungstätigkeiten
  • µþ±ð³Ù°ù¾±±ð²ú²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô â€� Wir begleiten Sie bei µþ±ð³Ù°ù¾±±ð²ú²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô
  • Dokumentation â€� Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen, technischen und aufwandsbezogenen Dokumentation
  • µþ±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ der Bemessungsgrundlage durch die ÀÖÓ㣨Leyu£©ÌåÓý¹ÙÍø Wirtschaftsprüfung gemäß § 108c EStG

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