±á±ð°ù²¹²ú²õ±ð³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³Ù°ùä²µ±ð für ESt/KöSt und Anspruchszinsen

Tax News � KMU September 2024

Tax News � KMU September 2024

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Bergsteiger beim Fotografieren

Für ±á±ð°ù²¹²ú²õ±ð³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³Ù°ùä²µ±ð und Anspruchszinsen sind die Fristen 30.9. und 1.10. zu beachten

Wie jedes Jahr sind folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten:

Bis spätestens 30. September 2024 °ìö²Ô²Ô±ð²Ô ±á±ð°ù²¹²ú²õ±ð³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³Ù°ùä²µ±ð hinsichtlich der Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wesentliche Bestandteile eines Antrags sind

  • die schlüssige Begründung der gewünschten Herabsetzung sowie
  • eine realistische Prognoserechnung, in der das voraussichtliche Einkommen nachgewiesen wird.

µþ±ð³úü²µ±ô¾±³¦³ó Anspruchszinsen: Mit 1. Oktober 2024 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KöSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2023 Anspruchszinsen zu laufen. Da der Basiszinssatz aktuell 3,88 % beträgt und 2-%-Punkte Aufschlag anzusetzen sind, betragen die Anspruchszinsen derzeit 5,88 %. Die Anspruchsverzinsung gleicht Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, welche durch die spätere Bezahlung einer Nachforderung bzw. durch das spätere Wirksamwerden einer Gutschrift abhängig vom Zeitpunkt der Steuerfestsetzung entstehen.

Negative Anspruchszinsen °ìö²Ô²Ô±ð²Ô vermieden werden, indem vor dem 1. Oktober 2024 eine Anzahlung an das Finanzamt in Höhe der erwarteten Nachzahlung geleistet wird (Bezeichnung "E 1-12/2023" bzw. "K 1-12/2023"). Wurde dies unterlassen, tritt nur dann keine Zinsbelastung ein, wenn die Nachforderungszinsen die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 50 nicht übersteigen. Im Übrigen °ìö²Ô²Ô±ð²Ô Anspruchszinsen maximal für einen Zeitraum von 48 Monaten festgesetzt werden - Relevanz hat dies z. B., wenn ein mehrjähriges Beschwerdeverfahren verloren geht.

Negative Anspruchszinsen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Anspruchszinsen °ìö²Ô²Ô±ð²Ô auch Gutschriftzinsen sein, welche korrespondierend nicht steuerpflichtig sind. Schließlich ist noch zu beachten, dass durch bewusst überhöhte Vorauszahlungen über die bescheidmäßig vorgeschriebenen Vorauszahlungen hinaus keine Gutschriftzinsen lukriert werden °ìö²Ô²Ô±ð²Ô, da auf dem Abgabenkonto Guthaben wie Rückstände von der Anspruchsverzinsung ausgenommen sind.